KfW Förderung für Kleinwindkraftanlagen
Die KfW-Bank gewährt Privatpersonen sowie Freiberuflern, Landwirten oder auch Unternehmern und gemeinnützigen Organisationen einen Geldkredit von bis zu zehn Millionen Euro. Der Zinssatz variiert je nach Preisklasse, beginnt jedoch bei jährlichen 2,07 Prozent. Realistischer Weise erhalten Privathaushalte allerdings keine Millionenbeträge, die obige Anlage mit 5 KW kostet schließlich nur 15.000 Euro. Neben den Anschaffungskosten fördert die KfW-Bank auch die Montage.
Anfangs- / Grundvergütung für Kleinwindkraftanlagen?
Untereinander lassen sich die KfW-Programme nicht kombinieren, umgekehrt dürfen aber weitere öffentliche Fördermittel durchaus beansprucht werden. Neben dem Geldkredit besteht theoretisch die Möglichkeit, die im Erneuerbare-Energien-Gesetz angebotene Anfangs- und Grundvergütung in Anspruch zu nehmen. Diese liegt nach dem EEG 2012 bei 8,93 bzw. 4,87 ct je kWh. Hierfür ist es aber notwendig, dass der erzeugte Strom ins Netz eingespeist wird.
Bei Kleinwindkraftanlagen lohnt sich dies jedoch kaum. Deshalb forderte Siebo Smit, Präsident des Bundesverbands Kleinwindanlagen, für Kleinwindkraftanlagen einen eigenen Paragraphen im EEG mit einer höheren Vergütung. Dies sei notwendig, um eine Anlage wirtschaftlich zu betreiben. Rund 20 Cent je kWh seien notwendig, zusätzlich ein Bonus von ungefähr zehn Cent. Smit forderte für Deutschland ein dänisches Net Metering.
Dies konzipierten die Dänen seinerzeit gerade für kleine Windkraftanlagen. Vergütet werden nur die ersten 6.000 kWh, danach gilt die Kleinwindkraftanlage als groß. Auch der EEG-Erfahrungsbericht sah vor, in puncto Kleinwindenergie insbesondere den Eigenverbrauch zu stärken. Hiervon spricht im späteren Gesetzentwurf zur EEG-Novelle 2012 aber niemand mehr. Vermutlich fehlen abermals die finanziellen Mittel, um in die Kleinwindenergie zu investieren.