Die drei Gene- rationen der Bio-kraftstoffe werden hinsichtlich Ihres Entwicklungs- status aufsteigend ab der ersten Generation unter-schieden. Dabei kann für die Erzeugung von Biotreibstoffen der ersten Generation nur ein geringer Teil der Pflanze verwendet werden. Bei den Kraftstoffen der zweiten Generation hingegen wird fast die ganze Pflanze einschließlich der schwer zugänglichen Cellulose verarbeitet. Kraftstoffe der dritten Generation werden häufig auch als Algenkraftstoffe bezeichnet.
Hinsichtlich des Ertrags kann festgehalten werden, dass Biokraftstoffe der dritten Generation deutlich ergiebiger sind, da Algen eine weitaus höhere Biomasse Produktivität aufweisen als Pflanzen. Bisher erfordert die Herstellung von Kraftstoffen der zweiten und dritten Generation, mit Ausnahme von Biomethan, einen weitaus höheren technischen und finanziellen Aufwand als die Produktion von Kraftstoffen der ersten Generation. Somit können diese Kraftstoffe bisher noch nicht wirtschaftlich hergestellt werden und sind deshalb im unten stehenden Biokraftstoff Vergleich auch nicht aufgeführt.
Biokraftstoffe der ersten Generation: Zu den Biokraftstoffen der ersten Generation zählen neben Pflanzenöl auch Biodiesel und Bioethanol.
Biokraftstoffe der zweiten Generation: Der zweiten Generation zugehörig sind neben dem Biomethan auch der BtL – Kraftstoff (Biomass-to-liquid/verflüssigte Biomasse) und das Cellulose Ethanol.
Biokraftstoffe der dritten Generation: Zu den Kraftstoffen der dritten Generation zählt bisher nur das Bio – Kerosin, welches von der Luftfahrindustrie entwickelt wird. Grundlage für dieses Produkt sind unter anderem, verschiedene Pflanzenöle.
Biokraftstoffe als Inhalt der Erneuerbare-Energien-Richtlinien
In der Richtlinie der EU 2009/28/EG (Erweiterung der Richtlinie 2003/30/EG) wird die Verwendung von Biokraftstoffen beschrieben und eindeutig geregelt. Die Umsetzung dieser EU Richtlinie in das Recht der Bundesrepublik Deutschland wurde mit der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung vollzogen. Demnach ist bei fossilen Treibstoffen, wie Benzin und Diesel bis zum Jahr 2020, eine Beimischungsquote von 10% gesetzlich vorgeschrieben. Biotreibstoffe werden entweder in Reinform verwendet oder den fossilen Kraftstoffen beigemischt.