Seit Oktober 2008 wird Betreibern von Kleinwasserkraftwerken der Anreiz geboten, durch Modernisierung der Anlage und Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers, eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen. Maßnahmen die hierzu notwendig wären, sind unter anderem:
- Gewährleistung der Durchgängigkeit durch Auf- und Abstiegsanlagen
- Gewährleistung einer Mindestwassermenge bei Ausleitungskraftwerken
- Schutz der Fischfauna und Lebewesen, die durch Turbinen verletzt/getötet werden könnten
- Ermöglichen von Funktionskontrollen
Zudem ist nach dem Erneuerbare Energiegesetz eine höhere Einspeisevergütung möglich, wenn:
- Die Stauraumbewirtschaftung
- Die Feststoffbewirtschaftung
- oder die Uferstruktur
und somit auch der ökologische Zustand des Gewässers erheblich verbessert wird.