Die Vergütungen für die Einspeisung von Strom aus Wasserkraft sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die angegebenen Werte stellen die Grundvergütung dar. Unter Umständen ist kann Anspruch auf einen oder mehrere Zuschläge bestehen. Der Anspruch hierauf bedarf einer gesonderten Prüfung. Die Vergütungssätze sind in Cent pro Kilowattstunde angegeben.

Einspeisevergütung für Wasserkraftwerke mit einer Leistung bis 5 Megawatt nach dem erneuerbare Energie Gesetz (EEG):

Einspeisevergütungen laut EEG für modernisierte Wasserkraftwerke

Anlagenleistung EEG 2009 EEG 2004
Bis 500 KW 11,67 Cent je KW/h 9,67 Cent je KW/h
500 KW bis 2 MW 8,65 Cent je KW/h 6,65 Cent je KW/h
2 MW bis 5 MW 8,65 Cent je KW/h 6,65 Cent je KW/h

Einspeisevergütungen laut EEG für neue Wasserkraftwerke

Anlagenleistung EEG 2009 EEG 2004
Bis 500 KW 12,67 Cent je KW/h 9,67 Cent je KW/h
500 KW bis 2 MW 8,65 Cent je KW/h 6,65 Cent je KW/h
2 MW bis 5 MW 7,65 Cent je KW/h 6,65 Cent je KW/h

Die Degression für neue Anlagen beträgt ab dem 01.01.2005. 1% p.a.
Einspeisevergütung für Wasserkraftwerke  und die Erneuerung von Anlagen ab 5 Megawatt. Die angegebenen Werte beziehen sich allein auf die Leistungserhöhung. Vergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG):

Anlagenleistung EEG 2009 EEG 2004

bis 500 KW

7,29 Cent je KW/h

7,29 Cent je KW/h

bis 10 MW

6,32 Cent je KW/h

6,32 Cent je KW/h

bis 20 MW

5,80 Cent je KW/h

5,80 Cent je KW/h

bis 50 MW

4,34 Cent je KW/h

4,34 Cent je KW/h

ab 50 MW

3,50 Cent je KW/h

3,50 Cent je KW/h

Seit Oktober 2008 wird Betreibern von Kleinwasserkraftwerken der Anreiz geboten, durch Modernisierung der Anlage und Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers, eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen. Maßnahmen die hierzu notwendig wären, sind unter anderem:

  1. Gewährleistung der Durchgängigkeit durch Auf- und Abstiegsanlagen
  2. Gewährleistung einer Mindestwassermenge bei Ausleitungskraftwerken
  3. Schutz der Fischfauna und Lebewesen, die durch Turbinen verletzt/getötet werden könnten
  4. Ermöglichen von Funktionskontrollen

Zudem ist nach dem Erneuerbare Energiegesetz eine höhere Einspeisevergütung möglich, wenn:

  1. Die Stauraumbewirtschaftung
  2. Die Feststoffbewirtschaftung
  3. oder die Uferstruktur

und somit auch der ökologische Zustand des Gewässers erheblich verbessert wird.


Hier geht es um das wichtige Thema Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung für Energie aus Wasserkraft wird im EEG geregelt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Einspeisevergütungen aus den Jahren 2009, 2010 und als Vergleichsjahr 2004.

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