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Photovoltaik Großanlagen - Planungsleitfaden für Solarparks und Freiflächenanlagen

Wenn es um den Bau von Großanlagen im Bereich der Photovoltaik geht, müssen grundsätzliche Unterscheidungen im Vergleich zu den Aufdachanlagen gemacht werden. Aufdachanlagen werden beispielsweise auf Einfamilienhäusern eingesetzt und sind bei kleineren Einsatzzwecken interessant, wohingegen zu den Großanlagen Freiflächen- und Freilandanlagen zählen.

In der Praxis wird von einer Großanlage gesprochen, wenn die Nennleistung bei über 30 kWp liegt. Eine gesonderte Betrachtung ist bei Großanlagen deshalb notwendig, weil sich hierbei gänzlich andere Anforderungen an die Planung und an die Organisation stellen. Der folgende Artikel soll einen Überblick über die Fragen des Einspeisemanagements geben, der Erstellung der Bebauungspläne und weitere Aspekte geben.

Zulässige Bauflächen für Großanlagen

Die Errichtung einer Freilandanlage hat auf einer zulässigen Freilandfläche zu erfolgen. Für die Freilandflächen kommen beispielsweise Konversionsflächen, Flächen entlang Autobahnen und Schienen oder Flächen in Gewerbegebieten in Frage. Hinsichtlich der Grünflächen und Ackerländer ist ab dem Jahr 2011 keine Bebauung mehr möglich. Bei den oben genannten Flächen kann der Besitzer der Anlage die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen.

Bebauungsplan und Baugenehmigung

Auf die Erstellung von Bebauungsplänen und die Erlangung einer Baugenehmigung kann nur dann verzichtet werden, wenn für die Großanlage eine ausreichend dimensionierte Aufdachanlage zur Verfügung steht. Ansonsten ist zwingend ein Bebauungsplan zu erstellen und die Baugenehmigung beim zuständigen Bauamt einzuholen. In der Praxis ist darauf zu achten, dass die Bebauungspläne bei der Gemeinde möglichst rechtzeitig eingereicht werden.

Schließlich können die Genehmigungsverfahren bis zu 12 Monate dauern, da private und öffentliche Interessen bei einem solchen Vorhaben berücksichtigt und die Baufläche rechtsverbindlich freigegeben werden muss. Wer sein Vorhaben besonders schnell vorantreiben möchte, der kann die zusätzlich notwendige Baugenehmigung sogar noch vor Abschluss des Bebauungsplanes beantragen. Aufgrund der insgesamt hohen Projektlaufzeit muss jedoch einkalkuliert werden, dass sich bis zum Abschluss des Baus die Vergütungssätze bereits wieder verringert haben können. Die Finanzplanung sollte deshalb nicht in einem zu engen Rahmen vorgenommen werden.

Einspeisemanagement ist ab bestimmter Größe Pflicht

Die Errichtung einer Großanlage im Bereich der Photovoltaik bringt zusätzliche Auflagen mit sich, die bei kleineren Anlagen keine Rolle spielen. So muss bei einer Leistung von über 100 kWp ein Einspeisemanagement vorgenommen werden, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Ökostrom wird in Deutschland in die öffentlichen Stromnetze eingespeist, wenn Überschüsse produziert wurden, die nicht i unmittelbarer Nähe der Photovoltaikanlage eingespeist werden konnten. Da die Netze derzeit noch nicht für große Mengen Ökostrom ausgelegt sind, ist ein entsprechendes Management erforderlich.

Dieses sieht der Paragraph 6 des EEG vor. Konkret soll durch das Einspeisemanagement ermöglicht werden, dass bei einer Überlastungsgefahr die Anlage durch den Besitzer heruntergefahren werden kann. Der Befehl dazu kann per Fernsteuerung gegeben werden. Statt dieser technischen Einrichtung ist jedoch auch eine betriebliche Einrichtung denkbar, bei welcher der Anlagenbetreiber die Abregelung selbst vornehmen kann, wenn der Netzbetreiber das fordert.

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