Weitere Förderungen für die Produktion von Solarstrom in Österreich
Die Förderung des Baus von Solaranlagen kann sich je nach Wohnort bzw. Bundesland unterschiedlich lohnen. Auf Bundesebene ist geregelt, dass der nachträgliche Einbau von Solaranlagen von der Einkommensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist. Der einheitliche Höchstbetrag für Sonderausgaben ist auf 2920€ im Jahr beschränkt. Auf Länderebene variiert die Höhe der Fördergelder zum Teil sehr deutlich. Abhängig ist dies auch davon, ob die installierte Solaranlage der Heizungs- oder Warmwasserunterstützung dient. In Wien beispielsweise wird der Bau von Solaranlagen mit weniger als 5m² mit einem Sockelbetrag von 1000€ gefördert. Bei einer Solaranlage, die der Heizungsunterstützung dient, kann mit einer Förderung von maximal 40% der Investitionskosten gerechnet werden.