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Sind die geplanten Änderungen im EEG gesetzeswidrig?

28. Januar 2010 | Keine Kommentare | Hits: 909

Wie vor einigen Tagen schon berichtet, plant das Bundesministerium für Umwelt zum 1. April 2010 eine einmalige Senkung der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen um 15%. Dies geht aus einem Eckpunktepapier vor, das am 20. Januar durch das BMU veröffentlicht wurde. In einem Rundschreiben, dass der Solarenergie Förderverein Deutschland e.V (SFV) auf seiner Webseite veröffentlicht hat, geht man davon aus, dass die geplanten Änderungen nicht legitim sind, weil Sie klar gegen einzelne Paragraphen des EEG 2009 verstoßen.

Ich bin zwar kein Jurist aber dennoch klingen einige Punkte aus dem Schreiben schlüssig. Es lohnt sich auf jeden Fall den vollständigen Artikel zu lesen. Hier ist der Link zu dem Beitrag:

http://www.sfv.de/artikel/sfv_haelt_verguetungsabsenkung_vor_jahresende_fuer_grundgesetzwidrig.htm

Was können wir gegen die Änderungspläne des BMU unternehmen?

Der SFV empfiehlt unter anderem, private Briefe an unsere Bundestagsabgeordneten zu schicken, in denen Sie Ihren Bundestagsabgeordneten ganz persönlich bitten, gegen die Änderungspläne im Bundestag die Stimme zu erheben. Beschreiben Sie Ihre Sorgen und Ängste im Bezug auf die geplanten Änderungen. Ich vertrete ebenfalls die Ansicht, dass man sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen sollte, wenn man wirtschaftliche Schäden oder Nachteile zu erwarten hat.

persönlicher Kommentar von mir zu der Thematik

In Zeiten von “Rekord-Neuverschuldung“ und “Wirtschaftskrise“ musste man nicht lange drauf warten, bis das EEG als Geldvernichtungsgesetz entdeckt wird. Als man damals mit der Harz-IV Reform zig tausende Menschen in die Armut getrieben hat, hat das auch nichts an der Umsetzung der Reform geändert. Auch wenn die Hoffnung ja bekanntlich zuletzt stirbt, stelle ich mich schon mal auf die Änderungen ein, weil in den seltensten Fällen die Vernunft zum Zuge kommt wenn es um so viel Geld geht.

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