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EEG 2012 – Änderungen des Erneuerbare Energien Gesetz im Jahr 2012

14. Juli 2011 | Keine Kommentare | Hits: 5436

Am 30.06.2011 wurde in Zusammenhang mit weiteren Gesetzen zur Energiewende in Deutschland und dem damit in Verbindung stehendem Atomausstieg, das EEG 2012 verabschiedet, durch welches das derzeit geltende Erneuerbare Energien Gesetz reformiert wird.

Ziel der EEG Novelle 2012 ist die weitere Förderung und der damit verbundene Ausbau der erneuerbaren Energien, zum Anderen soll Fehlentwicklungen, welche aus dem EEG 2009 resultierten, entgegen gewirkt werden.

In der Bundestagssitzung, in welcher teils lautstarke Debatten, vor allem um die Solarförderung geführt wurden, wurde zugleich der deutsche Atomausstieg beschlossen. Lesen Sie hier, welche Änderungen die zum 01.01.2012 in Kraft tretende EEG Novellierung mit sich bringen wird.

Detaillierte Informationen zum EEG 2012 finden Sie auf dem gleichnamigen Infoportal EEG-2012.info!

Volumenabhängige Degression und befristete Eigenverbrauchsregelung bleiben bestehen

Zunächst einmal bleiben die wichtigsten Bestandteile der Solarförderung in Ihrer jetzigen Form erhalten. Die Einspeisevergütungen sinken zum Jahreswechsel planmäßig um neun Prozent. Übersteigt die installierte Leistung, der bis zum 30. September 2009 des Vorjahres registrierten Anlagen 3,5 Gigawatt, so sinken die Einspeisetarife um weitere 3 Prozent. Mit jedem weiteren Gigawatt Leistung wird dann weiter in 3 Prozent Schritten gekürzt, bis zur maximalen Degression von 15%.

Hier finden Sie die aktuellen Einspeisetarife für Solarstrom.

Förderanpassung zur Jahresmitte bleibt bestehen

Liegt der Zubau im Bemessungszeitraum bei unter 2,5 Gigawatt, so wird eine Anpassung ab jeweils 0,5 Gigawatt um 2,5 Prozentpunkte nach unten vorgenommen. Die erst vor Kurzem eingeführte Förderanpassung zur Jahresmitte bleibt ebenfalls bestehen, zukünftig ändert sich allerdings der Bemessungszeitraum von drei auf sieben Monate. Als Grundlage für die zusätzliche Kürzung gilt nun der Zeitraum von Oktober bis April des laufenden Jahres.

Eigenverbrauchsregelung wird verlängert – Begrenzung bis 100 KW

Die Eigenverbrauchsregelung wäre eigentlich in diesem Jahr ausgelaufen, wurde aber um zwei Jahre verlängert. Allerdings sind alle Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 KW von dieser Regelung zukünftig ausgeschlossen. Anlagen mit einer Leistung von 30 KW bis 100 KW, die seit dem Jahr 2009 gebaut worden, müssen mit einem technischen Gerät nachgerüstet werden, welche die Einspeiseleistung ferngesteuert reduziert. Betreiber von Anlagen mit weniger als 30 KW besteht die Möglichkeit die Einspeiseleistung bei 70% abzuregeln oder aber in das vereinfachte Einspeisemanagement einbezogen zu werden.

Hier finden Sie detaillierte Informationen zur aktuellen Eigenverbrauchsregelung.

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