Nun hat auch der Bundesrat grünes Licht für kleinere Reformen des erneuerbare Energien Gesetzes gegeben. Genauer gesagt für Kürzungen der Solarstromförderung. Diese wird nun definitiv zum 01. Juli 2011 zusätzlich gekürzt. In welcher Höhe hängt von den Zubauzahlen in den Monaten März bis Mai 2011 ab. Maximal wird die Förderung für Photovoltaikanlagen jedoch um 15% gekürzt.
Vor allem der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) betonte immer wieder, dass die Kürzungen von der Branche befürwortet und mitgetragen werden. Im Gesetz wird zudem festgeschrieben, dass der Staat bzw. die öffentliche Hand zukünftig im Bereich erneuerbarer Wärme und Gebäudesanierung eine Vorbildfunktion inne haben soll.
Der Wärme- und Kälteenergiebedarf sanierter Gebäude muss somit zukünftig zu 15% aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Auch die Mindestquote von 25% für Biogas, sowie der Einsatz von Brennwerttechnik und Kraft-Wärme Kopplung sind Bestandteil der Gesetzesänderung. Gemäß EU Recht ist Deutschland zur Einrichtung eines elektronischen Registers verpflichtet, welches die Herkunft von Strom aus regenerativen Energiequellen nachweisen soll. Die Einrichtung dieses Registers wurde mit dem Gesetz ebenfalls auf den Weg gebracht.
Der Bundesrat hielt die Bundesregierung in einer Entschließung dazu an, Arbeitsplätze und Investitionen in erneuerbare Energien nicht zu gefährden und die Innovationsführung, vor allem in der Solarindustrie, weiter zu stärken. Voraussetzung ist wiederum eine Kontinuität der Gesetzeslage um auch langfristig sicher planen zu können.
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