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Bundesnetzagentur vereinfacht den Wechsel des Strom- und Gasanbieters

28. Oktober 2011 | 1 Kommentar | Hits: 685

Die Bundesnetzagentur hat heute in einer Pressemeldung neue Richtlinien für den Wechsel des Strom-und Gasanbieters bekanntgegeben. Die wichtigsten Eckpunkte sind die Beschleunigung Lieferantenwechsels, sowie die Vereinheitlichung der wesentlichen Abläufe beim Wechsel des Anbieters von Strom und Gas.

Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur bezeichnete die Beschleunigung beim Wechsel als die wichtigste Neuerung für den Verbraucher. Zukünftig muss der Wechsel binnen drei Wochen vollzogen sein, wobei für den Beginn der Frist die Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber maßgeblich ist, die wiederum der neue Strom- oder Gaslieferant vornehmen muss.

Die neuen Regelungen gestalten den Wechsel in höchstem Maße flexibel, da nun auch der Liefervertrag und die damit einhergehende Versorgung an jedem Werktag beginnen kann. Zuvor war dies nur zum Monatsersten möglich und der Wechsel musste dem Netzbetreiber mindestens einen Monat im Voraus angezeigt werden.

Den Netzbetreibern wurde ein Vorlauf für die Umsetzung bis zum 1. April 2012 gewährt, um genug Zeit für die Umstellung der erforderlichen IT Prozesse zu gewährleisten. An die Verbraucher kann währenddessen nur appelliert werden, von Ihrem Wechselrecht Gebrauch zu machen und die neuen Regelungen zu nutzen. Mehr wechselwillige Kunden bedeuten einen intensiveren Wettbewerb, was durchaus auch zu einer Reduzierung der Energiepreise führen kann.

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Kommentare und Trackbacks zu diesem Beitrag

  1. 5. November 2011, 00:10 | #1

    So langsam nimmt das eine wirklich super Entwicklung.
    Ich habe jetzt vor kurzem erst den Stromanbieter gewechselt und habe mich wirklich gewundert, als ich den Antrag nur online ausfüllen musste.
    Letztes Jahr habe ich noch die Papiere zugeschickt bekommen.
    Aber vielleicht irre ich mich da auch und habe diese Option letztes Jahr nur übersehen.
    In jedem Fall muss ich sagen, dass die Bundesnetzagentur hier ein sehr sehr gutes Urteil gefällt hat.

  1. Bisher keine Trackbacks

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