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Solarförderung: Neue Hoffnung für Mehrheit für Anruf beim Vermittlungsausschuss

19. April 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1070

Aufgrund der jüngsten  Entwicklungen in der Solarbranche im Ostteil der Republik fordern führende Politiker der Länder erneut Nachbesserungen bei der am 01.04.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle. Nach der Q-Cells Pleite und der Insolvenz von Odersun fordert Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Rainer Haseloff ein verbessertes Angebot der Bundesregierung.

Sollte dieses Angebot nicht kommen, könnten die Chancen für einen Anruf beim Vermittlungsausschuss wieder steigen. Am 11. Mai wird das Gesetz im Bundesrat Thema sein, zwei Tage vor der NRW Wahl, wo noch Umweltminister Norbert Röttgen sich der Wahl zum Ministerpräsidenten des bevölkerungsreichsten Bundeslandes stellt.

Trotz der Forderungen der unionsgeführten Ostländer sah es bisher so aus, als würden die jeweiligen Ministerpräsidenten dennoch gegen den Anruf beim Vermittlungsausschuss am 11.05. votieren. Aus wahltaktischen Gründen „einigte“ man sich in der CDU/CSU scheinbar darauf, aus Rücksicht auf Umweltminister Röttgen und die anstehende NRW Wahl die EEG Novelle nicht weiter anzugreifen.

Haseloff (CDU) kritisierte im „ZDF Morgenmagazin“ erneut, dass es der Bundesregierung bei der Umsetzung der Energiewende an einem klaren Konzept fehle. Angesichts der sich weiter ausbreitenden Pleitewelle bei deutschen Solarherstellern, vor allem im Osten, bekräftigte Haseloff noch einmal seinen Standpunkt, dass Sachsen-Anhalt dem Gesetz im Bundestag nicht zustimmen werde, sollte es kein verbessertes Angebot von Röttgen und Rösler geben.

Am Samstag wird sich Haseloff mit Norbert Röttgen treffen und forderte bereits vorab ein klares Bekenntnis zur Energiewende und zur Photovoltaik. Zudem plädiert er erneut für die Schaffung eines Energieministeriums, in welchem Kompetenzen gebündelt werden und die Energiewende in die richtigen Hände gelegt wird.

Röttgen hingegen wehrte sich gegen Äußerungen, dass die jüngsten Werksschließungen eine Folge der am 01.04. in Kraft getretenen EEG Novelle sein. Damit könnte er unserer Meinung nach sogar Recht haben. Vielmehr ist es ebenso das Ergebnis der zum 01.01.2012 in Kraft getretenen EEG Novelle in Verbindung mit den neuen Regelungen. Röttgen argumentierte derweil wieder einmal mit dem Preisverfall und den Überkapazitäten.

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