Möglichen Nachbesserungen bei der EEG Novelle ist man heute im Umweltausschuss ein kleines Stück näher gekommen. Während die Länderkammer des Bundesrates erst am 11. Mai abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden wird, haben die Mitglieder des Umweltausschusses heute für eine Anrufung beim Vermittlungsausschuss votiert.
Die Abstimmung heute könnte somit Signalwirkung für die anstehende Entscheidung im Bundesrat haben, wo man sich heute eindeutig darauf verständigt hat mit dem Bund in Verhandlungen zu treten um Nachbesserungen bei der kürzlich vom Bundestag abgesegneten EEG Novelle zu erreichen.
Anruf beim Vermittlungsausschuss durch Bundesrat weiterhin offen
Nach wie vor lässt sich nicht klar abschätzen, wie sich die Ratsmitglieder am 11. Mai letztendlich entscheiden werden. Neben den Unionsgeführten Ostländern Thüringen und Sachsen-Anhalt müssten allerdings noch weitere Länder oder ein größeres Land, wie Bayern für einen Anruf stimmen. Im Bundesrat richtet sich die Anzahl der Stimmen nach der Größe des Landes. Sollte es dazu kommen, sind die Auswirkungen trotzdem weiter unklar. Zwar würde dann wieder über Änderungen der EEG Novelle gesprochen werden, geplante Änderungen müssten jedoch dann mit einer Zwei Drittel Mehrheit vom Bundesrat beschlossen werden, da andernfalls Union und FDP den Gesetzentwurf im Bundestag mit ihrer Mehrheit wieder überstimmen könnten.
Problematisch ist weiterhin die anstehende Landtagswahl in NRW, wo sich Umweltminister Röttgen zur Wahl des Ministerpräsidenten stellt. Dieser war führend an dem derzeitigen Gesetzentwurf beteiligt. Aus Rücksicht auf die Wahl sollen die unionsgeführten Länder zu einer Zustimmung zum jetzigen Gesetzentwurf gedrängt worden sein, um die Kompetenz des derzeitigen Ministers in seinem Ressort nicht in Frage zu stellen.
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