Der Bundesrat hat die neuerlichen Kürzungen der Photovoltaik-Förderung durch gewunken. Das heißt, am ersten März der Bemessungszeitraum für die Jahresabschätzung des Gesamtzubaus in Deutschland begonnen hat. Die neuen Regelungen sehen eine erneute Sonderkürzung zum 1. Juli 2011 vor. Wie hoch genau diese ausfallen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie viele neue PV-Anlagen im Bemessungszeitraum von März bis Mai gemeldet werden. Die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird demnach um bis zu 15% sinken.
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