In Ihrer Märzausgabe weist die Fachzeitschrift Finanztest auf gravierende Rechtsunsicherheiten für Betreiber von Solarstromanlagen hin. In den Satzungen der einzelnen Bundesländer ist zwar zu lesen, dass grundsätzlich keine Genehmigung für Solaranlagen auf Gebäuden notwendig ist, allerdings kann die Anlage genehmigungspflichtig werden, wenn der produzierte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Die Rechtslage ist hier nicht eindeutig und wird in den einzelnen Bundesländern auch recht unterschiedlich ausgelegt. In Niedersachsen wird eine Genehmigung beispielsweise dann erforderlich, wenn der Solarstrom überwiegend oder ganz ins öffentliche Netz eingespeist wird.
Dies ist bei nahezu allen Anlagen der Fall, da sich die Anschaffung für den Eigentümer sonst nicht rechnet. Die oberste Behörde des Bundeslandes stuft die Netzeinspeisung als gewerbliche Nutzung des Gebäudes ein, welche in allgemeinen Wohngebieten ausnahmsweise genehmigt wird und in reinen Wohngebieten überhaupt nicht zulässig ist.
In den Bundesländern Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Hamburg brauchen Hauseigentümer oder Anlagenbetreiber selbst dann keine Genehmigung, wenn Sie den Strom komplett ins öffentliche Netz abgeben. Finanztest rät, sich vor dem Bau einer Anlage bei der zuständigen Behörde zu informieren. Wer bereits eine Anlage betreibt und sich nicht sicher ist über die Rechtslage, der soll am Besten erstmal gar nicht Unternehmen, da man sich um eine eventuell notwendige Genehmigung auch noch dann kümmern kann, wenn die Behörden an eine heran treten.
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