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Die Novellierung des EEG 2012 bringt Neuerungen bei Biogasförderung

19. Juli 2011 | Keine Kommentare | Hits: 1186

Die Damen und Herren im Bundestag haben mit dem heutigen Tag das Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Kosten bei der Förderung erneuerbarer Energien offiziell bestätigt. In diesem umfangreichen Register beschäfigt sich ein ganz wesentlicher Punkt auch mit einer Neuregelung der Biogas-Förderung.

Schon seit einigen Wochen wurde heftigst darüber diskutiert, was sich mit der neuen Auflage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – kurz EEG – verändern soll. Im Großen und Ganzen geht es darum, dass die Vergütungsstruktur für Strom aus Biogas wieder in einem üblichen Rahmen gebracht wird. Dabei lassen sich teilweise enorme Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen erkennen. Während in manchen Teilen Deutschland die Entwicklung wie geplant läuft, ist die Sache in anderen Gebieten völlig aus dem Ruder gelaufen.

Dort wurde aufgrund der enormen Nachfrage nämlich derart viel Mais produziert, dass dies den normalen Rahmen deutlich übersteigt. Dabei ist nicht wirklich die große Menge an Mais das Problem, sondern die damit verbundenen Preisanstiege der Pachtpreise für Agrarflächen. Zusätzlich kommen andere Sorten dadurch zu selten zum Zug, was die Artenvielfalt natürlich eindämmt.

Auch wenn Norbert Röttgen – Bundesumweltminister – und Ilse Aigner – Bundeslandwirtschaftsministerin -oft in vielen Punkten nicht ganz einig sind, steht man hier gemeinsam über diesem wichtigen Schritt für die Zukunft. Die Pläne für die kommenden Monate und Jahre sehen nämlich vor, dass die Vergütungssätze für Strom aus Biomasse angemessen angepasst werden. Ganz so einfach stellt sich die Sache aber dann doch nicht da wie es scheint. Immerhin muss bei der Novellierung darauf eingegangen werden, dass der Ausbau der Biomasse-Anlagen nicht negativ beeinflusst wird.

Die Novellierung des EEG im kommenden Jahr trifft in gewissem Maße die Betreiber von neuen Anlagen, aus denen Strom aus Biomasse gewonnen wird. Die Veränderungen im EEG waren aber auch diesbezüglich unumgänglich, da dies ein fest verankerter Punkt im Koalitionsvertrag ist.  Die EEG-Novelle 2012 soll dafür sorgen, dass es zu keiner Überforderung kommt. Inwieweit am Vergütungsmodell herumgeschraubt wird, steht zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht so ganz fest. Vieles wird davon abhängen, was der Erfahrungsbericht über das EEG berichten wird. Dieses Schreiben wird für die kommenden Wochen erwartet.

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