Wie in vielen anderen Ländern wird derzeit auch in der Schweiz eine Anpassung der Photovoltaik Einspeisetarife vorgenommen, um auf die aktuelle Marktentwicklung zu reagieren. Das Schweizer Department für Umwelt, Verkehr und Kommunikation (UVEK) senkt zum 01. März die kostendeckende Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen um weitere zehn Prozent.
Erst zum Jahreswechsel hatte es eine Anpassung um 8 Prozent nach unten gegeben. Als Begründung für die weitere Absenkung nannte das zuständige Department vor allem den Preisverfall bei Solarmodulen – die gesetzlich garantierten Vergütungen müssen den Marktgegebenheiten angepasst werden.
Zugleich gab das UEVK bekannt, zur Mitte des Jahres 2012 eine weitere Überprüfung der Fördertarife vorzunehmen. Die Förderung anderer erneuerbarer Energieträger wird ebenfalls angepasst. Für Biomasseanlagen, die mit Holz befeuert werden, wird der sogenannte Holzbonus angehoben. Als Begründung hierfür wurden gestiegene Rohstoffpreise und höhere Anschaffungskosten genannte.
Die Einspeisevergütungen für Strom aus Windenergie werden ebenfalls angepasst – so erhöht sich der Maximalsatz um 1,5Rp / KWH (Rp = Rappenbeträge). Der Minimalsatz hingegen wird um 3,5Rp / KWH abgesenkt. Mit dieser Anpassung soll die Windenergie durch die kostendeckende Einspeisevergütung spezifischer gefördert werden, da die Vergütungen derzeit an Standorten mit optimalen Verhältnissen zu hoch liegen, wogegen an Standorten mit lediglich geeigneten Verhältnissen die Vergütung nicht kostendeckend wirkt.
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