Auch in Italien ist die Solarförderung ein heftig diskutiertes Thema – nachdem die Regierung bereits angekündigt hatte ab Mitte 2012 keine Photovoltaikanlagen auf Freiflächen mehr zu fördern werden nun auch die Subventionen für Sonnenstromanlagen auf Ackerflächen eingestellt – rückwirkend!
Vertreter der Anwaltskanzlei Rödl und Partner halten diese Änderung der Formulierung jedoch für einen Fehler, der im weiteren Gesetzgebungsverfahren korrigiert werden sollte. Das Decreto—Legge 1/2012 wurde gestern von der Regierung in Rom in Kraft gesetzt – Artikel 65 des Dekrets besagt, dass Solaranlagen zur Stromgewinnung ab Inkrafttreten keinen Anspruch mehr auf staatliche Förderung hätten.
Erst im vergangenen Jahr wurde eine Änderung des Conto Energia (ähnlich dem deutschen erneuerbare Energien Gesetz EEG) beschlossen, die einen Übergangszeitraum einräumt, in welchem Solarparks unter gewissen Bedingungen weiter eine Förderung erhalten können. Das am Dienstag in Kraft getretene DL 1/2012 hebt diese Regelung nun auf – jedoch handelt es sich nach Meinung von Svenja Bartels, einer Partnerin der Kanzlei Rödl & Partner um einen Fehler bei der Änderung des Wortlauts des fraglichen Dekrets.
Sie gehe davon aus, dass das Parlament diesen Fehler korrigieren wird, um bereits getätigte Investitionen zu schützen – eine rückwirkende Gesetzesänderung wäre ihrer Meinung nach nicht hinnehmbar.
Das DL 1/2012 muss innerhalb der nächsten 60 Tage in ein Gesetz umgewandelt werden, andernfalls würde die nun getroffene Regelung wieder entfallen. Um jedoch eine Klagewelle von Anlagenbetreibern derzeit in Bau befindlicher Projekte zu vermeiden, müsse das Dekret nach Ansicht von Rödl & Partner dringend korrigiert und umformuliert werden. Die italienische Solarbranche protestiert heftig gegen die neue Regelung.
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