Früher als bisher angenommen berät der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag nun über die geplante Gesetzesänderung im Erneuerbare Energien Gesetz und somit über die Kürzung der Solarförderung.
Am 4.Juni hatte der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen, da aus dessen Sicht die geplanten drastischen Kürzungen der Einspeisevergütungen, den Forschungs- und Produktionsstandort Deutschland für Photovoltaik gefährden. Zudem Würden die geplanten Klima- und Ausbauziele für die erneuerbaren Energien mit dieser Gesetzesänderung in Frage gestellt.
Der Bundesrat fordert die Kürzung auf maximal zehn Prozent für Strom aus Dachanlagen, sowie für Anlagen Frei- und Konversionsflächen zu begrenzen. Der Bundestag hatte Kürzungen von bis zu 16% beschlossen und die Förderung von Anlagen auf Ackerflächen solle künftig gar nicht mehr gefördert werden. Der Vermittlungsauschuss hat nun die Aufgabe nach Möglichkeiten für einen Kompromiss zwischen den beiden Positionen zu suchen.
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