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EEG Novelle 2012 – Stand der Dinge

2. Juni 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1939

Mit einer Zweidrittelmehrheit hat der Bundesrat am 11.05.12 die Anrufung des Vermittlungsausschusses zwischen Bundestag und Bundesrat beschlossen. Ziel dieser Anrufung ist eine grundlegende Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), sie bedeutet jedoch nicht, dass die EEG-Novelle vom Bundesrat abgelehnt wurde, wie vielerorts vermeldet wird.

Die Reaktionen der Branche sind dennoch positiv und die damit verbundenen Hoffnungen und Erwartungen entsprechend groß.

Die Kritik

Ein Hauptargument  gegen die im EEG genannten Kürzungen bezieht sich auf den möglichen Verlust von tausenden Arbeitsplätzen, die die drastischen Förderkürzungen zur Folge haben würden. So verlangt beispielsweise der BSW-Solar (Bundesverband für Solarwirtschaft), die Förderung im Photovoltaik-Bereich nicht in der geplanten Form zu senken. Vor allem im Segment der Anlagen zwischen zehn und hundert Kilowatt sollte die Einspeisevergütung nicht, wie geplant, von 24 auf 16,5 ct/kWh sondern vorerst lediglich auf 18,5 Ct gekürzt werden. Weiterer Kritikpunkt ist außerdem die Förderbegrenzung auf 90 Prozent des erzeugten Stroms, da diese als weitere, wenn auch versteckte, Förderungssenkung angesehen wird. Insgesamt ist die Situation derzeit unhaltbar. Die andauernden Diskussionen und kaum abzuschätzenden Zukunftsprognosen haben die gesamte Branche in eine Art Starre versetzt. Um diese Wartehaltung zu beenden, ist es daher unbedingt nötig, schnellstmöglich für klare Verhältnisse zu schaffen.

Wie es weitergeht

Zunächst tritt der Vermittlungsausschuss (in der Regel  drei Mal) zusammen und erarbeitet Änderungsvorschläge am EEG.  Die Verhandlungen vor der Sommerpause abzuschließen, liegt im Sinne aller Beteiligten und wird entsprechend angestrebt. Eine konkrete Frist, innerhalb der der Vermittlungsausschuss seine Arbeit beendet haben muss, existiert jedoch nicht. Erst, wenn sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Ergebnis des Vermittlungsausschusses angenommen haben, tritt ein neues EEG in Kraft. Bis dahin gilt das aktuelle, seit 01.01.12 gültige Gesetz, das allerdings dennoch von neu beschlossenen Eckpunkten betroffen sein kann. So kann der Vermittlungsausschuss zum Beispiel auch eine rückwirkende Vergütungssenkung beschließen.  Dies bedeutet also, dass jeder, der Anlagen jetzt anschließt, dies zwar zu den aktuell gültigen Vergütungen tut, aber nicht sicher sein kann, ob diese nicht im Nachhinein rückwirkend gesenkt werden. Tritt dieser Fall ein, würden alle überzahlten Beträge mit zukünftigen Zahlungen verrechnet bzw. zurückverlangt werden.

Investieren – ja oder nein?

Ob sich eine Investition in die Branche lohnt, hängt davon ab, ob die in der aktuellen Fassung genannten Fördergelder für das jeweilige Unternehmen ausreichen, um wirtschaftlich zu arbeiten. Eine weitere Senkung der Vergütungen ist sehr unwahrscheinlich, schließlich hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss vor allem angerufen, weil die beschriebenen Vergütungssätze zu gering sind. Eine Erhöhung, zumindest einiger Vergütungen, ist also durchaus zu erwarten. In welcher Höhe und welche Bereiche dies betrifft, ist jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt unklar.

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