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Keine Sonderkürzung der Solarförderung im Zuge der EEG-Novelle 2012

7. Juni 2011 | Keine Kommentare | Hits: 10825

Sonderküzung im Juli fällt aus

Sonderküzung im Juli fällt aus

Am Montag dem 06. Juni hat das Bundeskabinett die Vorlage zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz im kommenden Jahr beschlossen. Demnach wurde die zunächst geplante zusätzliche Kürzung der Solarförderung, welche für März 2012 geplant war, wieder aus dem Entwurf gestrichen.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters berichtet wurde die zusätzliche Kürzung der Solarförderung zum März 2012 um 6 Prozent wieder aus dem gestern beschlossenen Gesetzentwurf gestrichen.

Die Bundesregierung will demnach an dem derzeitigen Fördermechanismus festhalten und die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen in Abhängigkeit vom Zubau um jährlich bis zu 24 Prozent kürzen.Der zubauabhängige Teil der Degression soll dabei wie bereits im letzten und in diesem Jahr auf die Jahresmitte vorgezogen werden und sich an den Zubauzahlen in den Monaten März bis Mai des jeweils laufenden Jahres orientieren.

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Nach aktuellen Schätzungen und Aussagen des Bundesumweltministeriums sollen die Einspeisevergütungen zum ersten Juli 2011 um 6 Prozent sinken. Zum ersten September werden dann auch die Tarife für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen angepasst bzw. ebenfalls um sechs Prozent gesenkt.

Noch in der vergangenen Woche gab Umweltminister Norbert Röttgen anderslautenden Pläne bekannt, nach denen die Solarförderung nochmals zusätzlich im März 2012 abgesenkt werden sollte. Das Bundeskabinett stimmte am Montag dem Gesetzesentwurf zur EEG Novelle zu und beschloss gleichzeitig den Atomausstieg. Der Bundesrat war für diesen Beschluss nicht zustimmungspflichtig.

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  1. 19. April 2013, 03:54 | #1

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