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EEG Novelle 2012 – eine Chronik– Solarförderung – Einspeisevergütung

17. August 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1801

Seit Ende des abgelaufenen Jahres und dem Bekanntwerden der EEG Umlage wird in Deutschland wieder heftig über die Sinn- und Zweckmäßigkeit der Solarförderung diskutiert. Da sich diese Seite mit dem Thema Solarförderung beschäftigt, wollen wir an dieser Stelle die Ereignisse, die sich rund um die Förderung für Strom aus PV Anlagen ergeben haben noch einmal zusammenfassen.

Philip Rösler setzt zunächst drastische Kürzungen bei Photovoltaik Einspeisevergütungen durch

Vizekanzler und Wirtschaftsminister Philip Rösler (FDP) macht bereits seit Längerem kein Geheimnis daraus, dass er die Photovoltaik für überfördert hält und bringt ohne vorherige Absprache mit dem zuständigen Umweltministerium einen Vorschlag für die Novellierung des erneuerbare Energien Gesetz im Jahr 2012 ein. Der eigentlich zuständige Minister Norbert Röttgen (CDU) lehnt Änderungen des am 01.01.2012 in Kraft getretenen EEG zunächst grundsätzlich ab.

Ende Januar gab es ein Treffen mit Vertretern der Solarbranche und dem Umweltminister. Einen guten Monat später zum Ende des Monats Februar legen Rösler und Röttgen ihre Pläne vor, die Absenkungen der Photovoltaik Einspeisevergütungen im Jahr 2012, je nach Anlagengröße um bis zu 40 Prozent vorsehen.

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Neben den Kürzungen der Vergütungssätze wird zudem die Eigenverbrauchsförderung aus dem EEG gestrichten und durch das sogenannte Marktintegrationsmodell ersetzt. Das bedeutet, dass zukünftig je nach Anlagengröße nur noch 80% bzw. 90% der erzeugten Strommenge vergütungsfähig sind. Der Rest muss entweder selbst vermarktet (verkauft) oder selber verbraucht werden. Für Betreiber kleinerer Anlagen ist die Option des Eigenverbrauchs vorteilhaft zu betrachten, da der Bezugspreis für Haushaltsstrom bereits deutlich über der Einspeisevergütung liegt. Mehr zum Eigenverbrauch erfahren Sie hier.

Weitere Wesentliche Punkte der EEG Novellierung

Neben den genannten Neuerungen gab es auch gravierende Änderungen den Bau größerer Solarparks betreffend. Demnach sind nur noch Solarparks mit einer Gesamtleistung bis 10 Megawatt förderfähig. Auch ist es nicht möglich mehrere Solarparks innerhalb einer Luftlinie von wenigen Kilometern zu bauen bzw. dafür eine Einspeisevergütung zu erhalten, da diese Anlagen innerhalb eines bestimmten Gebiets als eine Anlage gezählt werden, egal, ob diese unabhängig voneinander betrieben werden.

Bundesrat stimmt mit Zwei Drittel Mehrheit gegen das Gesetz

Eine knappe Abstimmung war bis zuletzt erwartet worden, vor allem wegen der Landtagswahl in NRW hat man mit einer Zustimmung der meisten CDU geführten Länder gerechnet um Spitzenkandidat und Umweltminister Röttgen den Rücken zu stärken. Dem war überraschenderweise nicht so und letztlich formierte sich eine breite Mehrheit gegen die EEG Novelle. So wird nun der Vermittlungsausschuss in das Gesetzgebungsverfahren mit einbezogen und strebt eine schnelle Einigung in der Sache an.

FDP zeigt sich uneinsichtig – Altmaier löst Röttgen als Umweltminister ab

Als Folge der schlechten Politik Röttgens im Amt des Umweltministers und der verlorenen NRW Wahl entließ die Kanzlerin Ihren einstigen Lieblingsminister aus dem Amt des Umweltministers. Die Energiewende geriet unter Röttgen ins stocken – vor allem die nicht vorhandenen Fortschritte beim Netzausbau und die andauernde Diskussion um die Endlagersuche brachten den Durchsetzungsschwachen Minister letztlich zu Fall. In der FDP zeigt man sich derweil unbeeindruckt vom Willen der Länder die Solarförderung nicht wie von Rösler und Röttgen geplant zu kürzen. Um jeden Preis sollen die angestrebten Streichungen bei der Solarförderung umgesetzt werden – rückwirkend. Dass es gravierende Änderungen am Gesetzentwurf geben wird steht scheinbar jedoch außer Frage nach dem eindeutigen Urteil der Länderkammer im Bundesrat.

Vermittlungsausschuss erzielt Kompromiss

Im Juni war es dann soweit und der Vermittlungsausschuss hat über die Solarförderung beraten. Mittlerweile steht ein Entwurf, dem sowohl Bundestag, als auch Bundesrat zugestimmt haben. Gravierendste Änderung ist dabei wohl die Einführung einer weiteren Vergütungsklasse. Zusätzlich zu den im ersten Gesetzentwurf geplanten Klassen gibt es nun eine weitere für Dachanlagen mit einer Leistung zwischen 10 und 40 KW. Zudem wurde ein Ausbauziel von 52 Megawatt festgelegt, nach dessen erreichen die Solarförderung in Deutschland auslaufen soll. Alle Änderungen treten rückwirkend zum 01.04.2012 in Kraft.

August 2012

Doch noch nicht einmal 2 Monate nach endgültigem Inkrafttreten geht das Spiel von vorne los und es wird seitens der Gegner über die Solarförderung diskutiert. Vor allem die Höhe der EEG Umlage wird von den Gegnern mit Spannung erwartet, da diese in den letzten Jahren als Hauptargument gegen eine weitere Förderung der Photovoltaik genutzt wurde.

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Autor: Martin Kategorie: im Fokus abgelegt unter:

Kommentare und Trackbacks zu diesem Beitrag

  1. Bisher keine Kommentare
  1. 19. Februar 2013, 16:52 | #1

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