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Kleinwindkraftanlagen – Förderung für Miniwindkraftanlagen

25. März 2010 | 2 Kommentare | Hits: 2451

Förderung für Kleinwindkraftanlagen

mehr Förderung für Kleinwindkraftanlagen?

In Niedersachsen wird aktuell darüber nachgedacht, mehr für die Verbreitung von Kleinwindkraftanlagen zu tun. Dabei soll vor allem das komplizierte Genehmigungsverfahren für solche Projekte vereinfacht werden.

Neben dem Genehmigungsverfahren, gibt es allerdings noch weit mehr Hindernisse für die kleinen Windraftwerke zu überwinden. So sind Miniwindanlagen im Vergleich zu großen Windrädern mit 2500  – 8000 Euro pro KW relativ teuer.

Mit einer parlamentarischen Initiative,  will die niedersächsische CDU im Landtag versuchen, den Einsatz von Miniwindkraftanlagen in Niedersachsen besser zu fördern, in dem man das Genehmigungsverfahren umgestaltet und bürokratische Hürden abbaut. So verkündigten es der Fraktionsvize Karl-Heinrich Langspecht und der umweltpolitische Sprecher Martin Bäumer am Dienstag.  Derzeit müssen noch Projektbeschreibungen, Karten, Zeichnungen und diverse Gutachten mit dem Antrag eingereicht werden.

Höhere Einspeisevergütung für Miniwindkraftanlagen?

Darüber hinaus will man prüfen, ob die Einspeisevergütungen für Kleinwindkraftanlagen erhöht werden können. Dies wäre ein entscheidender Impuls denn aktuell haben Kleinwindkraftanlagen vor allem mit der Wirtschaftlichkeit zu kämpfen.

Kleinwindkraftanlagen sind mit einer Preisspanne von 2500 bis 8000 Euro pro KW relativ kostspielig – hält man die rund 1000 Euro pro KW bei großen Windrädern dagegen. Deshalb macht es durchaus Sinn an dieser Stelle etwas die Preisschraube nach oben zu drehen, um die Wirtschaftlichkeit von Kleinwindkraftanlagen zu verbessern.


Zusammen mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren, würden sich wahrscheinlich Interessante Perspektiven für diesen Technologie-Zweig ergeben.

In anderen Ländern wie den Niederlanden, haben Kleinwindkraftanlagen schon wesentlich mehr Verbreitung gefunden. Allerdings häufig deswegen, weil sie an ihren Standorten zu den besten Alternativen zur Erzeugung regenerativer Energie sind.

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Kommentare und Trackbacks zu diesem Beitrag

  1. 24. März 2011, 14:02 | #1

    (PA) Rendsburg Schleswig Holstein 18.03.2011
    Wind-Ing berichtet von Husumer Messe „New Energy“

    Gestern wurde die „NEW ENERGY“ in Husum eröffnet. Diese Messe zeigt Windenergieanlagen (WEA) bis 500kW sowie für Solar, BHKW, Wärmepumpen,Erdwärme und sonstige Heizsysteme.

    WEA oder Windkraftanlagen (WKA) für den Haus und Hofgebrauch bis 25kW (Klein-Windkraftanlage) können vor Ort bewundert werden. Dieses ist insbesondere für Hofstellen und Gärten interessant die ausserhalb der Windeignungsflächen liegen.

    Auszug aus dem „NRW Erlass“:

    „5.2.1.1 Untergeordnete Nebenanlage: Eine Windkraftanlage ist im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB als unselbständiger Teil eines seinerseits privilegierten Betriebes (z.B. Land- oder Forstwirtschaft, gartenbauliche Erzeugung, gewerbliche Tierhaltung) genehmigungsfähig. Voraussetzung ist, dass die Windkraftanlage der Hauptanlage (dem Betrieb) unmittelbar zu- und untergeordnet ist und bei landwirtschaftlichen Betrieben (einschließlich aller Nebenanlagen) nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die räumliche Zuordnung erfordert, dass die Windkraftanlage sich in angemessener räumlicher Nähe zu dem mit Energie versorgten Betrieb befindet. „
    Zu beachten ist der Nachweisen durch ein Gutachten eines Sachverständigen, dass mindestens 50% des Stroms selbst verbraucht wird. Es gibt auch Sonderregeln für 20%, dies ist jedoch abhängig vom Bundesland. Im Prinzip gilt obiger Erlass jedoch in allen Bundesländern.
    Das Interesse ist natürlich nach dem Atomunfall in Japan (Explosion im japanischen Akw Fukushima I Super-GAU) und der allgemeinen Strahlenangst riesengross.
    Es bleibt jedoch festzuhalten das eine Vielzahl der ausgestellten WEA WKA nicht überzeugen. Es erinnert stark an den Markt der „großen“ WEA Ende der 80 iger Jahre, wo unausgereifte WEA im Bereich 30-150kW auf den Markt kamen. Damals gab es auch eine Vielzahl von Herstellern, von denen nur wenige überlebt haben: Vestas verschmolzen mit Nordtank Micon, Enercon, GE ehemals Tacke, Siemens ehemals Bonus. Wer errinnert sich heute noch an Adler, WTN,Windworld, Ventis, Krogmann, GET und wie sie alle hiessen. Sie allen sind fast durchweg an den Garantieschäden eingegangen.
    Keine von den kleinen WEA kommt von einem „großen“ überlebenden Hersteller. D.h. das von diesen Herstellern aufgebaute Know-How wird hier nicht genutzt. Nur wenige von diesen neuen Hersteller haben überhaupt die Kraft und Mannschaft z.b. ein Typen-Zertifikat zu erwirken.
    Strukturelle Berechnungen oder gar Vermessungen sind Mangelware. Die wenigsten WEA weisen eine Vermessung der Erträge aus . Dabei entscheidet die Leistungskurve über den Ertrag und somit die Zufriedenheit. Bei den ganz kleinen WKA (Mini WKA) unter 1kW (1000W) kann man das bei Kosten von 1000- 3000€ als Spielzeug abtun und sich einfach in den Garten stellen. Bei einer Investition für eine 25kW Anlage kommen da aber 30 bis 100 t€ zusammen. Hier sollte man schon genau Schauen was man da kauft. Gegebenenfalls hilft hier ein Sachverständiger Experte bei der engeren Auswahl. Die Kosten hierfür sind gering im Verhältnis zum Schaden durch falsche Auswahl. Wählt man einen Elektroingenieur so kann hier auch bei der Kabelauswahl und Netzanschluss Unterstützung angefordert werden.

  2. 28. März 2011, 13:11 | #2

    Ein Jahr und nichts hat sich in Niedersachsen getan. In Lüneburg wurde eine Kleinwindkraftanlage 350W auf einen Grenzabstand von 8 Metern genehmigt. Im Landkreis Hameln-Pyrmont ist eine vergleichbare Anlage auf einen Grenzabstand von 9 Metern nicht zugelassen. Begründung: Es würde zu einer optische Unruhe führen… – dazu gibt es dann noch interne Handlungsanweisungen in den Baubehörden, die dem Bürger das Leben schwer machen.. so viel zum innovativen Niedersachsen!!

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