Sie befinden sich hier: Home > Allgemein > Österreich – Ökostromverordnung 2010 tritt in Kraft
 
zum Photovoltaik Rechner

Jahresarchive

Österreich – Ökostromverordnung 2010 tritt in Kraft

16. Februar 2010 | Keine Kommentare | Hits: 1348


neue Ökostromverordnung in Österreich

neue Ökostromverordnung in Österreich

Wien – Mit in Kraft treten der neuen Ökostromverordnung am 02.10.2010 werden erneuerbare Energien nun deutlich stärker gefördert als bislang. Besonders die Bereiche Photovoltaik, Windkraft und Biomasse können von der neuen Verordnung profitieren. Besonders Betreiber von Windkraftanlagen dürfen sich über eine Vergütung freuen, die um satte 29% gestiegen ist. Wie genau sich die neuen Regelungen auf die einzelnen Energieträger auswirken, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Mit den neuen Tarifen will man die nötigen Anreize schaffen, um Investoren für Ökostrom-Technologien anzulocken. Bislang fielen die Einspeisevergütungen für Ökostrom-Technologien im internationalen Vergleich eher mager aus.

29% mehr Geld für Strom aus Windkraft

Besonders der Bereich Windkraft kann von der neuen Ökostromverordnung profitieren.  Der starke Anstieg der Einspeisevergütung für Windstrom wird damit begründet, dass Windenergie gleich nach der Wasserkraft das größte Ausbaupotenzial vorzuweisen hat.  Der Preis je Kilowattstunde steigt damit von bisher 7,53 Cent auf satte 9,7 Cent. Im Vergleich: In Deutschland erhält man je nach Region derzeit 5,43 Cent bis 7,44 Cent pro Kilowattstunde Windstrom nach dem EEG.

mehr Geld für gebäudeintegrierte Photovoltaik


Bei der Photovoltaik legt man mit dem neuen Ökostromgesetz vor allem Wert auf die Förderung von gebäudeintegrierten Projekten. Dazu zählen auch sowohl Anlagen, die als Fassade eingesetzt werden, als auch Dachanlagen. Bei solchen Anlagen erhält man mit den Neuregelungen eine Einspeisevergütung in Höhe von 38 Cent je Kilowattstunde. Diese Einspeisevergütung gilt jedoch nur bei Anlagen mit einer Spitzenleistung von 5 – 20 KW. Für größere Projekte gibt es immerhin noch 33 Cent pro kWh. Für Freiflächenanlagen zwischen 5 und 20 KW gibt es 35 Cent, für größere Freilandanlagen 25 Cent pro kWh.

Biomasse – 7, statt bisher 4 Klassen

Bei Biomasseanlagen wird in Zukunft zwischen sieben Unterschiedlichen Klassen unterschieden. Diese erachtete man für notwendig, um den vielen verschieden Leistungsstärken der Anlagen gerecht zu werden. Die Einspeisevergütungen liegen nach in Kraft treten der neuen Ökostromverordnung 2010, je nach Anlagengröße zwischen 10 und 14,98 Cent pro kWh. Die zuständigen Stellen haben allerdings angekündigt, gerade im Bereich Biomasse für eine weitere Verbesserung der Rahmenbedingungen für Investoren zu sorgen.

Bei Biogas hingegen reduzierte man die Tarifklassen von ehemals von, auf nun 3. Künftig werden nun je nach Anlagengröße zwischen 13 und 18,5 Cent pro kWh gezahlt.

Andere Beiträge zu dieser Thematik

Kommentare und Trackbacks zu diesem Beitrag

  1. Bisher keine Kommentare
  1. Bisher keine Trackbacks

diesen Beitrag kommentieren

Archiv durchsuchen

 

Die Pelletheizung wird immer beliebter. Das belegen unter anderem die Verkaufszahlen namenhafter, deutscher Hersteller. Der Grund ist einfach: Eine Pelletheizung basiert auf dem Brennstoff Holz. Holz ist ein nachwachsender Rohstoff und ist stabil verfügbar.