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EEG Novelle 2012: Das waren die Pläne im vergangenen Sommer

14. März 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1079

Der Deutsche Bundestag verabschiedete am 30. Juni 2011 die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Ziel der Neuregelung sind nach Auffassung des Bundesministeriums für Umwelt der dynamische Ausbau der erneuerbaren Energien, die Kosteneffizienz zu steigern und System-, Netz- und Marktintegration voranzutreiben. Gleichzeitig soll an den Grundprinzipien des EEG festgehalten werden, die sich bewährt haben.

Dieser Artikel zeigt, was die Bundesregierung im vergangenen Sommer geplant hatte – unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima. Die neuen Rösler/Röttgen Pläne zeichnen allerdings wenige Monate später ein völlig anderes Bild.

Was ist denn nun wirklich neu?

Das EEG enthält eine Vielzahl von Neuerungen die auch für Betreiber einer Elektroheizung (Direkt oder Speicher) interessant sind. In der Novellierung hat man Ziele definiert, wonach der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 mindestens 35% und bis 2050 80% am Stromverbrauch betragen soll. Zur Umsetzung der sogenannten Markt-, Netz- und Systemintegration sollen Anlagenbetreiber eine optionale Marktprämie erhalten. Die Marktprämie wird ab 2014 für Biogasanlagen ab 750 kW verpflichtend. Betreiber von Biogasanlagen sollen zudem eine Flexibilitätsprämie erhalten, die eine marktorientierte Stromerzeugung fördern soll. Betreiber von Biogasanlagen können sich als Gewinner der Novellierung des EEG betrachten. In anderen Bereichen sieht es anders aus.

Die Verlierer der Neuregelung

Klar schlechter sieht es für diese Betreiber von Deponie-, Klär- und Grubengas aus: Der Technologie-Bonus für innovativen Anlagenbau wurde ersatzlos gestrichen. Aber auch Betreiber von Photovoltaikanlagen haben gar nichts mehr zu lachen. PV-Anlagen auf Konversionsflächen, Naturschutzgebieten und Naturparks werden keinerlei Vergütung erhalten. Dem nicht genug, kam es im Februar zum Streit zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium, der zu Lasten der Betreiber von Photovoltaikanlagen beigelegt wurde. Statt einer Kürzung von 10 bis 15 Prozent der Einspeisevergütung beschloss man kurzerhand eine Kürzung von 20% für Dachanlagen und 30% für PV-Anlagen auf Freiflächen. Für viele Betreiber ist diese Entscheidung fatal und gefährdet viele Arbeitsplätze.

Wer kann trotzdem profitieren?

Hauseigentümer können durch erhöhten Eigenstromverbrauch der Absenkung der Solarförderung entgegensteuern. Da die Differenz für selbsterzeugten Solarstrom zu den Stromtarifen der Stromversorger mit den Jahren weiter angestiegen ist – profitieren Hausbesitzer weiterhin von eigenen Solaranlagen. Selbst erzeugte Energie wird daher zunehmend lohnender, je teurer der Strom von Selbstversorgern wird. Energieeffizienzhäuser gewinnen dadurch weiter an Ertragskraft. Eine optimierte Wärmeisolierung des Gebäudes, z.B. durch wärmedämmende Fenster,  führt zu dauerhaft reduzierten Wärmebedarf und somit zu Einsparungen bei Eigentumsbesitzern.

Vergleich mit anderen EU Ländern

Es seien nur die wichtigsten Änderungen hier erwähnt. Vergleicht man das EEG mit den Bemühungen anderer Länder, allen voran Dänemark das bis 2050 100% seines Strombedarfs aus erneuerbaren Energien decken möchte und dafür sehr konkrete Pläne verfolgt, erscheinen die deutschen Bemühungen doch etwas mager. Kritiker behaupten sogar, dass inzwischen jeder zweite Anbieter von Solarstrom von der Insolvenz bedroht ist, eine Entwicklung die nicht wirklich positiv ist.

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Autor: Martin Kategorie: Gastbeiträge abgelegt unter:

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