Nachdem gestern bekannt wurde, dass sich die Regierungsfraktionen aus FDP und CDU/CSU auf einen Gesetzentwurf bezüglich der Photovoltaik Förderung geeinigt hatten, legen diese heute offiziell ihren Gesetzentwurf vor. Der Umweltausschuss des Bundestages wird morgen abschließend über die Novellierung des erneuerbare Energien Gesetz beraten. Am Donnerstag folgt dann die zweite und dritte Lesung im Bundestag.
Inhaltlich festzuhalten bleibt, dass die Vergütungen, wie geplant und in voller hohe abgesenkt werden. Änderungen gibt es bei den Übergangsfristen für Anlagen, die sich bei Bekanntwerden der Kürzungspläne bereits in Planung befunden haben.
Änderung der Übergangsfristen
Wer eine PV Dachanlage geplant hat und für diese einen Antrag auf Netzanschluss bis zum 24.02.2012 gestellt hat, darf seine Anlage bis 30.06.2012 fertigstellen und erhält für seine Anlage die alten Vergütungssätze. Bei Freiflächenanlagen muss ein Bebauungsplan oder Aufstellungsbeschluss bis 01.03.2012 vorliegen, dann gilt eine Frist zur Fertigstellung bis zum 30.09.2012.
Marktintegrationsmodell kommt
Keine Änderungen sieht die geänderte Fassung der EEG Novelle beim Marktintegrationsmodell vor. Es bleibt dabei, dass künftig nur noch 80 Prozent des erzeugten Stroms bei Anlagen bis 10 KW vergütungsfähig sind, bei größeren Anlagen liegt der Anteil des vergütungsfähigen Solarstroms bei 90 Prozent. Das Marktintegrationsmodell greift nur bei Anlagen bis einem Megawatt Leistung.
Vor allem bei kleineren Anlagen wirkt sich das nicht negativ auf die Rendite aus – es ist sogar sehr empfehlenswert so viel Solarstrom wie möglich selbst zu verbrauchen, da der Bezugspreis für Haushaltsstrom in diesem Jahr wohl erstmals durchschnittlich höher sein wird, als die Einspeisevergütungen selbst.
Atmender Deckel kommt ab November
Zudem einigten sich die Fraktionen auf die Wiedereinführung des atmenden Deckels. Zunächst folgen in den Monaten Mai bis Oktober Einmalkürzungen in Höhe von einem Prozent (siehe Tabelle unten). Danach soll sich die Degression am Zubau des Vorquartals orientieren.
Hier die Vergütungszahlen in der Übersicht:
Inbetriebnahme | Installierte Anlagenleistung / Vergütung in Cent je KWh | |||
Bis 10 KW | Bis 1000 KW /1 MW | 1 MW – 10 MW | Freiflächenanlagen
Solarparks |
|
Ab 01.04.2012 | 19,50 | 16,50 | 13,50 | 13,5 |
Monatliche Degression Mai – Oktober 2012 | 1,0% | 1,0% | 1,0% | 1,0 |
Ab 01.05.2012 | 19,31 | 16,34 | 13,37 | 13,37 |
Ab 01.06.2012 | 19,12 | 16,18 | 13,24 | 13,24 |
Ab 01.07.2012 | 18,93 | 16,02 | 13,11 | 13,11 |
Ab 01.08.2012 | 18,74 | 15,86 | 12,98 | 12,98 |
Ab 01.09.2012 | 18,55 | 15,70 | 12,85 | 12,85 |
Ab 01.10.2012 | 18,36 | 15,54 | 12,72 | 12,72 |
Hier finden Sie in Kürze die Einspeisevergütungen mit Berücksichtigung der neuen Übergangsfristen
Keine Änderung beim Photovoltaik Anlagenbegriff
Laut Gesetzentwurf werden für die Berechnung des Vergütungsanspruchs bei Freiflächenanlagen zukünftig alle Anlagen zusammengerechnet, die innerhalb von 24 Monaten innerhalb von 4 Kilometern oder innerhalb einer Gemeinde errichtet werden.
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