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Die Kernpunkte der EEG Novelle noch einmal zusammengefasst

4. April 2012 | Keine Kommentare | Hits: 657

Der Deutsche Bundestag hat Ende März 2012 eine erneute Anpassung der Fördersätze für eingespeisten Solarstrom beschlossen.

Diese Anpassung sieht das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) turnusmäßig vor, sie soll die Innovationen beflügeln, die zu preiswerteren und leistungsfähigeren Solarmodulen führen.
Ziel der Vergütungsanpassung

Da sich der Ausbau von Photovoltaik überaus erfolgreich gestaltet, wird die Vergütung an den wachsenden Markt angepasst. Gleichzeitig werden noch mehr Anreize geschaffen, um den Solarstrom in die Netze und Märkte zu integrieren. Ziel der Anpassung ist ein ökonomisch wie ökologisch vertretbarer Ausbaugrad von etwa 2.500 bis 3.500 installierter Leistung pro Jahr.

Die nun festgelegte Vergütung orientiert sich an den gravierenden Preissenkungen, die bei den Anlagen zu verzeichnen sind. Diese werden in absehbarer Zeit zu Solarstromkosten unterhalb der durchschnittlichen Marktpreise führen, womit sich für die Photovoltaik eine Perspektive am freien Markt ohne jede Förderung eröffnet. Die Bundesregierung verortet dort die Zukunft der deutschen Solarindustrie innerhalb des internationalen Wettbewerbs.

Die wichtigsten Neuregelungen

Ab 01.04.2012 wurde die Vergütung für Anlagen bis 10 kW auf 19,50 ct/kWh gesenkt, bei größeren Dachanlagen sind es 16,50 ct/kWh und bei Freiflächenanlagen 13,50 ct/kWh. Diese Senkung war laut EEG erst ab 01.07.2012 eingeplant worden, sie wurde nun vorgezogen und noch leicht (um ein bis drei Cent) erweitert.

Die Bundesregierung geht von einer gegenwärtigen Überförderung aus, die abgebaut werden soll. Zudem seien die Kosten für PV-Anlagen in nur anderthalb Jahren seit Ende 2010 um 30 Prozent gefallen. Wer bis 24.02.2012 das Netzanschlussbegehren für eine Dachanlage gestellt hat und diese bis 30.06.2012 in Betrieb nimmt, erhält noch die alte Vergütung. Bei Freiflächen sind die Stichtage der 01.03.2012 für den Beginn des Planungsverfahrens und ebenfalls der 30.06. für die Inbetriebnahme. Auf Konversionsflächen muss die Inbetriebnahme spätestens bis 30.09.2012 erfolgen.
Der atmende Deckel für die Förderung wird weiterentwickelt. Dieser bedeutet, dass die Degression der Fördersätze anhand der installierten Leistung festgelegt wird. Sie wird nun auf monatliche (früher: jährliche) Schritte umgestellt, die nächste Stufe erfolgt also schon ab dem 1. Mai. Das Ziel ist hierbei eine Verstetigung des Ausbaus. In der Vergangenheit waren stets kurz vor einem Degressionstermin gewaltige Vorzieheffekte beobachtet worden. Die Basisdegression beträgt monatlich ein Prozent.

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Autor: Martin Kategorie: Gastbeiträge abgelegt unter:

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