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Was verbirgt sich hinter EEG Direktvermarktung

3. April 2012 | Keine Kommentare | Hits: 652

Gewinn mit Grünstrom – Das ist eines der Ziele des am 1. April 2000 in Kraft getretenen Gesetzes für den Vorrang erneuerbarer Energien, kurz Erneuerbare Energien Gesetz, EEG. Hier ist unter anderem die Vergütung festgeschrieben, um die bevorzugte Einspeisung ins Stromnetz zu regeln und die Herstellung von Grünstrom zu fördern sowie die Möglichkeiten der Erzeuger ihren Strom an Dritte zu verkaufen, die EEG Direktvermarktung.

Doch bisher hielt sich der Erfolg in Grenzen. Eine erneute Gesetzesänderung soll das nun ändern.

Vor dem 01.01.2012 – Börse und Großhändler

Bis Ende 2011 hatte der Erzeuger von Strom aus Erneuerbare Energien hauptsächlich nur zwei Möglichkeiten seinen Strom direkt zu vermarkten. Zum einen ist der direkte Gang an die Strombörse eine Variante, um den Strom zu Marktpreisen anzubieten und zu verkaufen. Die andere Möglichkeit ist der Vertrieb über Großhändler und Großabnehmer, wo Kapazitäten zu vorher ausgehandelten Preisen angeboten und abgenommen werden. Da jedoch der Börsengang bisher für kaum einen Grünstrom-Erzeuger sinnvoll ist, funktioniert die überwiegende Direktvermarktung von Strom aus erneuerbaren Energien über den Verkauf an Großhändler und Großabnehmer. Bisher waren beide Modelle der EEG Direktvermarktung jedoch kaum oder gar nicht so profitabel wie die vom Staat garantierte EEG-Vergütung. Deshalb sind es bis heute nur wenige Grünstromhersteller, die sich für eine Direktvermarktung interessieren, zu wenige.

Nach dem 01.01.2012 – Die Marktprämie

Seit dem 01.01.2012 ist eine dritte Möglichkeit geschaffen worden, Grünstrom direkt zu vermarkten, das Marktprämienmodell. Damit sollen Anreize für Hersteller von Strom aus erneuerbaren Energien geschaffen werden, aus der Vergütung in die EEG Direktvermarktung zu wechseln. Diese Marktprämie ist für Betreiber von Grünstromanlagen gedacht, die ihren Strom an der Börse zum regulären Marktpreis verkaufen. Die Differenz zwischen dem an der Börse erzielten Preis und der sonst üblichen EEG-Vergütung wird nun komplett von der sogenannten Marktprämie übernommen und ausgeglichen. Damit die Direktvermarktung noch attraktiver für den Erzeuger wird, ist zukünftig die Nutzung des Marktprämienmodells Voraussetzung für weitere Prämien und Förderungen. Damit soll mit der Zeit ein marktfähiges Umfeld für möglichst alle Grünstrom Erzeuger geschaffen werden und die Loslösung von staatlicher Unterstützung gefördert werden. Besonders deutlich wird das beim Biogas. Für den Zweig Biogas der erneuerbaren Energie wird schon ab 2014 das Marktprämienmodell Pflicht. Zuerst einmal nur für Betreiber von Anlagen von Biogas über 750 kW, aber auch für kleinere Betreiber und Bestandsanlagen gelten zusätzliche Angebote wie der Befreiung von der Wärmenutzungspflicht, wenn sie zu dem neuen Modell wechseln.

Top oder Flop?

Da die vom Staat garantierten Erneuerbare Energien Vergütungen nach 15 bis spätestens 20 Jahren für den Hersteller verfallen, macht es für jeden Erzeuger von Grünstrom Sinn sich so früh wie möglich den Marktbedingungen anzupassen. Dafür ist das Marktprämienmodell eine gute Möglichkeit. Dadurch wird der bisher recht behütete und privilegierte Ökostrom Erzeuger mit dem Markt und seinen Gesetzen vertraut gemacht und gleichzeitig der “Sprung ins kalte Wasser” abgefangen und der Hersteller vor den schlimmsten Folgen bewahrt. Ob dieses Marktprämienmodell wirklich das hält, was es verspricht, nämlich die schrittweise Entwöhnung der Grünstrom Erzeuger von der staatlichen Förderung, oder ob die Marktprämie am Ende nur eine neue Variante der staatlichen Förderung darstellt, wird die Zukunft zeigen.

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Autor: Martin Kategorie: Allgemein abgelegt unter: ,

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