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Japan plant Solarförderung nach deutschem Vorbild

5. Mai 2012 | Keine Kommentare | Hits: 1272

Etwas mehr als ein Jahr ist es mittlerweile her als die Bilder vom Tsunami in Japan über die Fernseher rauschten und die Lage im Atomkraftwerk Fukushima außer Kontrolle geriet. Eine von der japanischen Regierung gebildete Kommission empfahl nun ein Gesetz für die den Ausbau von Solarstromanlagen im Land der aufgehenden Sonne einzuführen.

Bereits ab Juli soll es diese Vergütung geben und umgerechnet bei 40 Cent je Kilowattstunde liegen.

10 Gigawatt pro Jahr geplant

Für die Bürger in unserem Land mag diese Zahl etwas verwirrend klingend, denn während bei uns nach einem Rekordzubau  von 7,5 Gigawatt die Bremse gezogen wird, da die Netze so viel Solarstrom nicht vertragen peilt man in Japan einen Zubau von 10 Gigawatt Photovoltaik Leistung an. Der zusätzlich produzierte Solarstrom wird erheblich dazu beitragen Engpässe zu verhindern, die in Folge der AKW Abschaltungen befürchtet werden.

Alle Atomkraftwerke sind vom Netz

Ach wie schön eine solche Meldung doch klingt. Auch wenn sie aus Japan stammt und auch wenn es nur ein vorübergehender Zustand ist. Reaktor 3 des AKW Tomari geht an diesem Wochenende vom Netz. In Japan ist die Abschaltung aller Atomkraftwerke, etwa alle 13 Monate vorgesehen, um Wartungsarbeiten durchzuführen. Die Kraftwerke dürfen danach erst mit Zustimmung der lokalen Regierungen wieder ans Netz angehen,  was nach der Katastrophe im vergangenen Jahr nicht mehr der Fall war. Die Bevölkerung ist zu Recht um die Sicherheit der Atomkraftwerke besorgt und demonstrierte auch heute wieder mit mehr als 5000 Menschen in Tokio für eine atomfreie Gesellschaft.

Solarförderung könnte für Boom sorgen

Sollte die Einspeisevergütung wie geplant kommen, so wäre sie die höchste weltweit und könnte in einem Land, welches vor Kurzem noch den Ausbau der Kernenergie plante, für einen wahren Solarboom sorgen. Neben der Vergütung selbst weist das Gesetz noch weitere auffallende Gemeinsamkeiten mit dem deutschen EEG (erneuerbare Energien Gesetz) auf. Die Kosten für den Ausbau bzw. für die zu zahlenden Vergütungen werden per Umlage über die Stromrechnung auf die Verbraucher umgelegt.

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