Immer wieder liest man von steigenden Energiepreisen und Wegen bzw. Möglichkeiten, um durch einen Gaspreise Vergleich eine Verbesserung der Situation zu erzielen, doch letztendlich besteht gerade für Personen mit Grundstück die Möglichkeit, dass man nicht nur Energie von einer Energiegesellschaft bezieht, sondern auch selbst Energie ins Netz einspeisen kann.
Der Selbsterzeuger
Natürlich gibt es viele Bestimmungen und Regelungen die eingehalten werden müssen, um selbst Energie ins Netz zu liefern und um diese geht es auch gar nicht. Viel wichtiger ist der Umstand, dass es überhaupt möglich ist. Als ideal bieten sich hier natürlich erneuerbare Energiequellen an. Der Klassiker für ganz normale Haushalte ist hier mit Sicherheit die Gewinnung von Sonnenenergie durch Solarzellen, doch auch andere Möglichkeiten stehen offen.
Ein wichtiger Faktor ist natürlich die Frage des Preises bzw. des Ertrags. Der Betrieb von Solarzellen ist nicht wirklich günstig und hier muss man sicherlich mit einer Investition rechnen. Doch der Vorteil ergibt sich auch dadurch, dass man die Energie ja ohnehin auch für den Eigenbedarf verwenden kann und somit über längere Zeit weniger Energiekosten auf einen zu kommen. Was das Einspeisen der Energie in das allgemeine Netz angeht, so können sich die Abnahmepreise durchaus sehen lassen. Es ist klar, dass man sich mit ein paar Solarzellen am Dach nicht zur Ruhe setzen kann, aber schließlich sollte man hier eher an die Umweltverträglichkeit denken und nicht an die eigene Geldbörse.
Wer sich näher zu diesem Thema informieren will, der braucht nur einen Blick ins Internet wagen und die aktuellen Preise und Kosten ins Auge fassen. In unterschiedlichen Regionen und Ländern herrschen auch verschiedene Regelungen und Vorgaben, die eingehalten werden müssen. Klar ist jedoch, dass man auch selbst Energie ins Netz einspeisen und somit auch seinen Teil dazu beitragen kann, dass weniger Energie aus umweltschädlichen Kraftwerken gewonnen werden muss, denn Energie aus erneuerbaren Energiequellen ist per Gesetz immer vorzuziehen. Es besteht daher eine Abnahmepflicht.
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