In Großbritannien gibt es seit mehreren Monaten heftigen Streit über die Solarförderung. Nachdem auch gerichtliche Instanzen nicht zu einer abschließenden Lösung gefunden haben, soll nach dem Willen des dortigen Energieministeriums der oberste Gerichtshof für eine Entscheidung in der Sache sorgen.
Konkret geht es darum, dass das Energieministerium eine rückwirkende Kürzung der Einspeisetarife beschlossen hat. Ein Berufungsgericht hat entschieden, dass diese Maßnahme nicht zulässig ist. Das Ministerium ruft nun den obersten Gerichtshof an, um eine Entscheidung zu seinen Gunsten zu bewirken.
Bereits im Herbst des vergangenen Jahres kündigten Ministeriumssprecher an, die Förderung für Strom aus Photovoltaikanlagen drastisch zu beschneiden. Kernpunkt war natürlich eine Kürzung der Einspeisevergütungen. In den Plänen des Energieministeriums hieß es weiter, dass alle Anlagen, die nach dem 12. Dezember 2011 registriert werden, eine rückwirkend weniger hohe Vergütung erhalten sollen, da die Einführung der neuen Einspeisevergütungen erst für den 1. April vorgesehen war. Bereits mehrfach haben Richter in Großbritannien gegen diese Pläne entschieden.
Andere Beiträge zu dieser Thematik