Nach Informationen der „Südwest Presse“ gibt es Erwägungen der Unionsgeführten Länder Bayern, Baden – Württemberg und Hessen, auf die geplante Klage der Opposition aus SPD und Grünen mit einer Gegenklage zu reagieren. Die Laufzeitverlängerung für die Atomkraftwerke wurd allein vom Bundestag getragen, obwohl nach Meinung von SPD und Grünen auch der Bundesrat an dieser Entscheidung hätte beteiligt werden müssen. Im Bundesrat haben die von Union und FDP geführten Länder keine Mehrheit mehr.
So planen die von der Union angeführten Länder damit zu argumentieren, dass bei der Verabschiedung des Atomausstiegsgesetzes aus dem Jahr 2002 durch die rot – grüne Regierung, der Bundesrat auch nicht beteiligt worden sei. Baden – Württembergs Bundesratsminister Wolfgang Reinhart äußerte sich dahingehend, dass wenn der Bundesrat heute zuständig wäre, er auch damals hätte gefragt werden müssen und das Atomausstiegsgesetz somit rechtswidrig wäre.
Die von Union und FDP geführten Länder denken aus diesem Grund an eine Klage, die klären soll, ob der Bundesrat bereits 2002 an der Verabschiedung des Atomausstiegsgesetzes hätte beteiligt werden müssen. Womöglich wäre dann die damals beschlossene Laufzeitbegrenzung für Atomkraftwerke aufgehoben.
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